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Es werden Posts vom Dezember 13, 2009 angezeigt.

Radarfalle für Moppedfahrer

17. Dezember 2009 Mit einem neuen Messgerät will die Polizei künftig auch “Temposünder” auf zwei Rädern ertappen, berichtet das Magazin Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 12/09. Zwei der fünf Sensoren des neuen Digitalblitzers sind schräg zur Fahrbahn ausgerichtet, so dass Fahrer und hinteres Nummernschild von der Seite abgelichtet werden können. Bislang konnten Motorradfahrer den sogenannten Starenkästen gelassen ins Auge sehen – ihre Maschinen haben vorne kein Nummernschild und konnten auf Blitzfotos deshalb nicht identifiziert werden. Doch das neuartige Überwachungssystem ES3.0 der bayerischen Firma eso GmbH erwischt durch Aufnahmen von der Seite jetzt auch Zweiräder. Zudem kann es Autos auseinanderhalten, die auf einer zweispurigen Straße nebeneinander fahren. Quelle: heise Autos Naja - mehr als den Halter werden auch die besten Fotos wohl nicht ermitteln können (den jeweiligen Fahrer - so er denn Helm und Visier trägt wohl eher nicht).

....ist das kalt.......

Heute Morgen sind minus 11 Grad und dennoch macht man sich Sorgen, dass die Staats- und Regierungschefs das mit dem Klimaabkommen noch hinbekommen.....

LG Coburg: Kein ständiger nächtlicher Winterdienst auf Staatstraßen

zu LG Coburg, Urteil vom 22.07.2009 - 5 U 151/09 Wer nachts auf der schneebedeckten Abfahrt einer Staatsstraße ins Schleudern gerät, kann dafür nicht den räumpflichtigen Freistaat Bayern verantwortlich machen. Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Autofahrers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld abgewiesen. Eine ständige Räumung, insbesondere zur Nachtzeit, dürfe nicht vorausgesetzt werden (Urteil vom 22.07.2009 – Az.: 5 U 151/09). Unfall auf verschneiter Abfahrt Der Kläger befuhr bei starkem Schneefall kurz vor Mitternacht eine Staatsstraße. Als er die geräumte Staatsstraße verließ, kam er auf der erkennbar nicht geräumten Abfahrt ins Schleudern und prallte am Fahrbahnrand gegen die Leitplanke. Der Kläger meinte, Ersatz des Fahrzeugschadens und Schmerzensgeld vom Freistaat Bayern verlangen zu können. Der Freistaat hätte nach Ansicht des Klägers auch die Abfahrt räumen müssen und würde insgesamt zu wenig Mitarbeiter im Räum- und Streudienst einsetzen, die bei starkem Schneefall vö

BMF-Schreiben: «Soli» wird für Veranlagungszeiträume ab 2005 nur noch vorläufig festgesetzt

Der umstrittene Solidaritätszuschlag wird nach Zweifeln eines Finanzgerichts an seiner Verfassungsmäßigkeit nur noch unter Vorbehalt erhoben. Darauf haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom 08.12.2009 die Finanzbehörden von Bund und Ländern verständigt. Der «Soli» wird danach rückwirkend für den Veranlagungszeitraum von 2005 an nur vorläufig festgesetzt (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 07.12.2009, Az.: IV A 3 - S 0338/07/10010). Vorläufigkeit gilt spätestens ab 23. Dezember Der Vorläufigkeitsvermerk war erwartet worden, nachdem sich erst kürzlich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dafür eingesetzt hatte. Steuerzahler brauchen nun nichts mehr zu unternehmen, um Geld zurückzuerhalten, sollte das Bundesverfassungsgericht den «Soli» am Ende wirklich kippen. Den Finanzämtern wird so eine Flut von Einsprüchen erspart. Der Bund hat allerdings keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des «Soli»-Zuschlages. Die Vorläufigkeit gilt spätestens ab 23.12.2009. Hinterg

OLG Stuttgart billigt Abschlussgebühren bei Bausparkassen

Urteil von zu OLG Stuttgart - 2 U 30/09 Bausparkassen dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart Abschlussgebühren für Verträge erheben. Der Zweite Zivilsenat hat eine Berufungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen diese Praxis abgewiesen. Die von der beklagten Bausparkasse Schwäbisch Hall verwendete Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen gehöre zum Abschluss des Geschäfts. Sie sei weder intransparent noch mit wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung unvereinbar. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Gericht zugelassen (Az.: 2 U 30/09). Verbraucherschützer kündigen Revision an Die Abschlussgebühr sei ein Teil des Gefüges aus Leistungen und Gegenleistungen eines Bausparvertrages, so das OLG weiter. Auch der Gesetzgeber habe zu erkennen gegeben, dass er die Abschlussgebühr billige. Die Verbraucherschützer waren zuvor schon am Landgericht Heilbronn gescheitert, wollen aber nach der erneuten Niederlage vor den Bundesgerichtshof i

Leichter ist es groß als recht zu handeln.

Christoph August Tiedge Guten Morgen und eine gute Woche wünscht allen Mandanten und solchen die es (vielleicht) werden wollen, sowie allen sonstigen Lesern dieses Blogs, Frank Theumer