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Es werden Posts vom September 6, 2009 angezeigt.

Heinrich Heine - Fragen

Am Meer, am wüsten, nächtlichen Meer Steht ein Jüngling-Mann, Die Brust voller Wehmut, das Haupt voll Zweifel, Und mit düstern Lippen fragt er die Wogen: "O löst mir das Rätsel des Lebens, Das qualvoll uralte Rätsel, Worüber schon manche Häupter gegrübelt, Häupter in Hieroglyphenmützen. Häupter im Turban und schwarzem Barett, Perückenhäupter und tausend andre Arme, schwitzende Menschenhäupter - Sag mir, was bedeutet der Mensch? Woher ist er kommen? Wo geht er hin? Wer wohnt dort oben auf goldenen Sternen?" Es murmeln die Wogen ihr ewges Gemurmel, Es wehet der Wind, es fliehen die Wolken, Es blinken die Sterne, gleichgültig und kalt, Und ein Narr wartet auf Antwort.

Einen Anwalt braucht man immer !

Das AG Berlin (Mitte) - 3 C 3385/08 vom 17.Feb 2009 - hat klar und deutlich gemacht, dass bei Verkehrsunfällen mit (angeblich) klarer Sachlage die Einschaltung eines Anwaltes (und damit die Kostentragungspflicht dafür durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers) immer erforderlich ist ! Auch bei Vorliegen einer klaren Haftungslage nach einem Verkehrsunfall ist das Einschalten eines Rechtsanwalts durch den Geschädigten als erforderlich anzusehen, da im Rahmen der Geltendmachung des Schadens viele Rechtsfragen aufgeworfen werden. Aus den Gründen: In Anbetracht der Vielzahl zu beachtender Rechtsfragen scheint auch bei einem Verkehrsunfall, wo die Haftungsfrage eindeutig ist, inzwischen ein einfach gelagerter Schadensfall kaum noch denkbar, da die Geltendmachung des Schadens als solche mit einer Vielzahl von Rechtsfragen verknüpft ist und damit keineswegs einfach ist. Dies gilt insbesondere, als die Versicherer auf dem Gebiet der Schadensabrechnung spezialisierte Mitarbe

Gerichtssprache ist doch Deutsch !?

In einem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (schon das ein monströses Wort) schreibt ein Familienrichter „Was fehlt, kann ein Abgleich der `berichtigten` Verfügung vom 22. 06. 09 mit der (unterbliebenen) Antwort der Antragstellerin ermittelt werden.“ Die Antragstellerin (und auf ihre telefonische Nachfrage bei der Geschäftsstelle des Gericht, geht es den Damen dort ebenso) versteht das nicht !!!

..... noch nicht mal 5 Uhr....

...und der Tag im Büro beginnt schon. Guten Morgen an alle Frühaufsteher !