Urlaub in der Gummizelle

Ein 9-jähriger Junge war mit seinen Eltern in Ägypten in Urlaub.

Am letzten Urlaubstag verletzte er sich beim Spielen auf der hoteleigenen Freischachanlage am linken Mittelfinger, als er mit einer der ca. 12 bis 15 kg schweren Figuren umfiel.

Das AG München wies die Klage auf 2.000 € Schmerzensgeld und 195 € Schadensersatz ab. Der Unfall des Klägers sei das Resultat der Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, nicht das einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters.

Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheitsmaßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrssicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen unterbrächte, denn auch Möbel und harte Wände können gefährlich sein, wenn man dagegen stolpere.

AG München Urteil vom 13.6.2007, AZ 262 C 7269/07

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Urlaubsbedingte Abwesenheit und eingeschränkte Erreichbarkeit über Ostern